Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer ab. Abgemahnt wird der Film „Looper“. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956,00 Euro gefordert.
Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.
Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:
Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29
eMail:info@abmahnungsrechte.de
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