Derzeit fällt der Film “Zettl” aus dem Hause Warner Bros. Entertainment GmbH auf, der nach dem aus dem Hause Waldorf Frommer stammenden Abmahnschreiben im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll, vom Anschluss des Adressaten des Abmahnschreibens.

Wir raten davon ab, direkt mit einer Unterschrift oder gar der Zahlung in Höhe von 956,- Euro zu reagieren, wenn man sich nicht zuvor darüber informiert hat, welche Optionen einer anderweitigen Auseinandersetzung in der Sache noch bestehen.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

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