Abmahnungen sind ein zentrales Instrument des Zivilrechts, um rechtliche Verstöße außergerichtlich zu klären. Besonders häufig kommen sie in Bereichen wie dem Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Datenschutzrecht vor. Ziel einer Abmahnung ist es, einen Rechtsverstoß zu benennen und dem Abgemahnten die Möglichkeit zu geben, diesen zu beenden, ohne dass ein gerichtliches Verfahren nötig wird.
Im Wettbewerbsrecht dienen Abmahnungen dazu, unlautere geschäftliche Handlungen – etwa irreführende Werbung oder Verstöße gegen Informationspflichten – zu unterbinden. Konkurrenten oder Wettbewerbsverbände können hier aktiv werden, um faire Marktbedingungen zu wahren.
Im Urheberrecht erfolgt eine Abmahnung oft bei der unerlaubten Nutzung geschützter Werke – z. B. bei Filesharing, Plagiaten oder der Verwendung von Bildern ohne Lizenz. Rechteinhaber fordern dabei die Unterlassung der Nutzung und häufig auch Schadensersatz.
Im Markenrecht geht es meist um die unbefugte Nutzung eingetragener Marken oder verwechslungsfähiger Zeichen. Unternehmen schützen so ihre Markenidentität und ihren Wiedererkennungswert vor Nachahmung und Rufausbeutung.
Auch im Datenschutzrecht, insbesondere seit Inkrafttreten der DSGVO, können Abmahnungen eine Rolle spielen – etwa bei unzulässiger Datenerhebung, fehlender Datenschutzerklärung oder Verstößen gegen Auskunftsrechte Betroffener.
Abmahnungen müssen klar und nachvollziehbar formuliert sein, eine Frist zur Reaktion enthalten und die Möglichkeit bieten, durch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Wiederholung des Verstoßes zu verhindern.