Die Kanzlei Daniel Sebastian versendet im November/ Dezember 2012 weiterhin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken, die in aller Regel Teil eines Samplers sind oder waren, im Auftrage der DigiRights Administration GmbH.

An diesen Schreiben ist auffällig, dass oftmals auch hohe Beträge gefordert werden, als Aufwendungsersatz und Schadensersatz, weil gleich mehrere Titel in Bezug genommen werden.

Derzeit ist beispielsweise aber auch das einzelne Werk “Scooter – The Only One” Gegenstand derartigert Schreiben der Kanzlei Daniel Sebastian.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

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