Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus Linden geht im Auftrage von Anis Mohamed Ferchichi (bekannt unter dem Namen “Bushido“) gegen Anschlussinhaber vor, über deren Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk von Bushido widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.
Es wird neben der Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer pauschalierten Summe gefordert, mit der dann die weiteren Zahlugsforderungen erledigt werden könnten.
Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.
Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:
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