Der Abmahnende muss die Grundlagen für das Schutzrecht darlegen, auf das sich die Abmahnung stützt

Den Prozessgegner der für eine negative Tatsache beweisbelasteten Partei trifft eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, deren Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (Anschluss an BGH, Urteile vom 24. März 2010 – XII ZR 175/08, BGHZ 185, 1 Rn. 20 Read More