Verein mit Schwerpunkt Abmahnungen muss für die Aktivlegitimation über ausreichend Mitglieder im jeweiligen Markt verfügen
ei der sowohl für die Prozessführungsbefugnis als auch für die Aktivlegitimation eines Wettbewerbsverbands maßgeblichen Frage, ob dem Verband im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG eine erhebliche Zahl von Mitbewerbern des Verletzers angehört, sind auch die Kriterien Read More