Machen Sie Karriere bei den Horak Rechtsanwälten. Wir haben freie Stellen. Unsere Stellenangebote richten sich grundsätzlich sowohl an junge Kollegen als auch erfahrene Berufsträger.

horak.
RECHTSANWÄLTE
FACHANWÄLTE
PATENTANWÄLTE

Sie können sich gerne per E-Mail bewerben.

( E-Mail: horak@bwlh.de )

Unsere spannenden Herausforderungen für:

horak.
RECHTSANWÄLTE
FACHANWÄLTE
PATENTANWÄLTE

Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns einfach an.

( Telefon 0511.35 73 56-0 )

  • Jobs im Rechtswesen – jetzt bewerben

    Machen Sie Karriere bei den Horak Rechtsanwälten. Wir haben freie Stellen. Unsere Stellenangebote richten sich grundsätzlich sowohl an junge Kollegen als auch erfahrene Berufsträger. horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie können sich gerne per E-Mail bewerben. ( E-Mail: horak@bwlh.de ) Unsere spannenden Herausforderungen für: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an.…


  • Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover

    Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35…


  • Die Werbung mit einem ähnlichen Doppelgänger von Jogi Löw verletzt die Persöhnlichkeitsrechte des echten ehemaligen Bundestrainers

    Die Bildnisse des Doppelgängers sind als Bildnisse des Antragstellers anzusehen. Auf den Grad der Ähnlichkeit der beiden Personen und somit auf die von der Antragsgegnerin im Einzelnen aufgeführten Unterschiede im äußeren Erscheinungsbild beider und hinsichtlich ihrer Sprachgewohnheiten kommt es im Ergebnis nicht an, denn es geht gerade darum, den Werbewert des Klägers (Jogi Löw) durch…


  • Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstössen sind umsatzsteuerpflichtig.

    Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstössen sind umsatzsteuerpflichtig. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stelle die Abmahnung eine umsatzsteuerbare Leistung dar. Bei Rechnungsstellung durch die Klägerin sei dieser Umsatz-steuerbetrag nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG auszuweisen. Die Klägerin habe als Steuerschuldnerin gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG die Umsatzsteuer, die auf die vom…