Herr Erich Öxler, Inhaber der Hitmix Musikagentur verschickte über die Anwaltskanzlei Baek Law Abmahnungen. In den Abmahnungen wurd die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin sollte auch ein Vergleichsbetrag gezahlt werden. Diese Fälle betreffen dabei das Werk „So ein schöner Tag“ des Künstlers Tim Toupet.
Nunmehr werden unter Bezugnahme auf derartige Fälle aus der Vergangenheit neuerlich Schreiben versandt, vom Inkassounternehmen “Debcon”, welches einen Betrag in Höhe von 1.025,72 Euro zu zahlen fordert.
Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.
Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:
Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29
eMail:info@abmahnungsrechte.de
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