Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendete auch im Oktober 2012 Abmahnungen bezüglich solcher Werke, die demnach rechtlich der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft zustehen.

Die Schreiben beinhalten den Vorwurf, dass vom Anschluss des abgemahnten Anschlussinhabers aus beispielsweise das Werk “Magic Mike (Film)” öffentlich zugänglich gemacht worden sei, indem man es zum Herunterladen für Dritte bereitgehalten habe.

In der Folge verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine pauschale Zahlung in Höhe von 956,- Euro, die sich aus 450,- Euro (Lizenzschaden) und 506,- Euro (Anwaltskosten) zusammensetzt.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

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