Die Kanzlei Zimmermann und Decker verschickt urheberrechtliche Abmahnungen bezüglich des Musikalbums “XAVAS – Schau nicht mehr zurück”, im Auftrag der tonpool Medien GmbH.
In dem Schreiben wird demnach neben der abzugebenden Unterlassungserklärung auch eine Zahlung in Höhe von 459,50 Euro eingefordert, mit der die Zahlugsansprüche der verletzten Rechteinhaberin abgegolten sein sollen.
Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.
Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:
Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29
eMail:info@abmahnungsrechte.de
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