Die Splendid Film GmbH mahnt durch Rechtsanwälte Sasse und Partner Anschlussinhaber ab, über deren Anschluss das Werk “Zambezia” öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Es wird die Abgabe einer strafbwehrten Unterlassungserklärung ebenso verlangt, wie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 800,- Euro, um die Angelegenheit damit zu erledigen.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

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