Im Auftrag der TOBIS Film GmbH & Co. KG mahnen die Rechtsanwälte Schutt Waetke die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes „Twelve“ in Filesharing-Netzwerken ab.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Um mithin auf derartige Abmahnungen angemessen zu reagieren, bitten wir Sie, uns Ihre Abmahnung zukommen zu lassen oder uns anzurufen:

Tel:0511/357356-0
Fax:0511/357356-29

 

eMail: info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch: http://www.abmahnungabwehren.de

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