Urmann + Collegen (U+C) mahnen nun auch Nutzer von Streaming-Angeboten ab. Betroffen sind bisher Telekom-Anschlussinhaber. Abmahngegenstand sind Streams des Porno-Videoportals Redtube.com oder solcher Portale, die dort ihre Datenquelle haben. Ob das Streaming urheberrechtlich eine Rechtsverletzung darstellt, erscheint fraglich. Eine Freigabe oder ein Upload erfolgt nicht. Streaming auf Nutzerseite ist jedenfalls keine öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG.

Die Rechtswirksamkeit der U+C-Abmahnungen genügen nach summarischer Prüfung nicht den aktuellen rechtlichen Anforderungen; dies schon in formeller Hinsicht.

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