Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist seit geraumer Zeit immer wieder auch für die Sony Music Entertainment Germany GmbH tätig und spricht urheberrechtliche Abmahnungen aus, gegenüber Telefonanschlussinhabern, die auch über ihren Anschluss einen Internetzugang nutzen.

Aktuell werden derartige Schreiben auch in Bezug auf das Werk “Die drei ??? – High Strung – Unter Hochspannung” versandt.

Hintergrund derartiger Abmahnungen wegen der Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz ist der Vorwurf, dass im Rahmen der Nutzung einer Tauschbörse auch das entsprechende Werk öffentlich zugänglich gemacht worden sei, ohne die dafür rechtlich notwendige Erlaubnis/ Zustimmung des Rechteinhabers zu besitzen.

In der Folge wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von regelmäßig 956,- Euro verlangt.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

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