Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnungen auch im Auftrage der Sony Music Entertainment Germany GmbH.
Aktuell geht es dabei unter anderem um das Werk “Looking 4 Myself” des Künstlers Usher.
Mit dem Schreiben wird dem adressierten Anschlussinhaber vorgeworfen, dass das Werk über seinen Anschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sei.
Es wird in der Folge die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und auch die Zahlung eines mit 956,- Euro mehr oder minder pauschalierten Vergleichsetrages, der sowohl die Schadensersatzforderugen abdeckt, als auch die Anwaltskosten in der Sache.
Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.
Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:
Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29
eMail:info@abmahnungsrechte.de
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