Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen für Sony Music Entertainment Germany GmbH das Album „In Farbe“ von Revolverheld ab.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Um mithin auf derartige Abmahnungen angemessen zu reagieren, bitten wir Sie, uns Ihre Abmahnung zukommen zu lassen oder uns anzurufen:

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