Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet Abmahnungen in Bezug auf das Filmwerk “Der Adler des Königs” im Auftrage der Tiberius Film GmbH & Co. KG.

Mit dem Abmahnschreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ebenso wie die Zahlung eines pauschalierten Vergleichsbetrages in Höhe von 956,- Euro, der neben dem Schadensersatzbetrag an die Rechteinhaberin auch die Anwaltskosten beinhalten soll.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

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