Startseite / Abmahnungen im Überblick

Produktnamen, Logos, Unternehmenskennzeichen, Domains und Suchmaschinenwerbung können fremde Kennzeichenrechte berühren. Entscheidend ist nicht allein, ob zwei Wörter ähnlich aussehen.

Was wir für Sie prüfen

  • Schutzgebiet, Priorität, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie Rechteinhaberschaft prüfen.
  • Zeichenähnlichkeit, Branchenabstand, Benutzungsform und gegebenenfalls Bekanntheit untersuchen.
  • Nichtbenutzung, Erschöpfung, beschreibende Verwendung und andere Einwendungen anhand des konkreten Angebots bewerten.

Worauf es rechtlich ankommt

Neben Unterlassung können Auskunft, Schadensersatz, Rückruf oder Vernichtung streitig sein. Eine Domain muss bei einem Konflikt nicht automatisch übertragen werden. Auch eine Registereintragung garantiert nicht, dass jede Nutzung gegenüber älteren Rechten zulässig ist.

Beispiel aus einer typischen Fallkonstellation

Ein Onlineshop verwendet eine Modellbezeichnung als Produktüberschrift. Zu klären ist, ob der Verkehr darin einen Herkunftshinweis oder nur eine Produktbeschreibung erkennt und ob das geschützte Warenverzeichnis einschlägig ist.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

Abmahnung, Markennummer, Registerunterlagen, Produktdarstellung, verwendete Zeichen, Verkaufszeiträume und Lieferantenbelege.

Beratung und weiteres Vorgehen

horak. Rechtsanwälte, Fachanwälte und Patentanwälte beraten Unternehmen, Selbstständige und Organisationen bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen. Nach Prüfung des Sachverhalts besprechen wir Handlungsoptionen, Fristen und Kosten. Hannover ist unser Hauptsitz; die Beratung erfolgt bundesweit und an unseren Standorten.

Anfrage zur Abmahnung senden · 0511 357 356-0

Vertiefende Informationen

Erste Schritte · Unterlassungserklärung · Gerichtliche Verfahren

Rechtsgrundlage: Amtlicher Gesetzestext. Bearbeitungsstand: 8. November 2026. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach dem Einzelfall.