Startseite / Abmahnungen im Überblick

Irreführende Angebote, unzulässige Vergleiche und Verstöße gegen Marktverhaltensregeln können Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sein. Der rechtliche Maßstab richtet sich nach Aussage, Zielgruppe und Kontext.

Was wir für Sie prüfen

  • Konkretes Wettbewerbsverhältnis oder Verbandsberechtigung prüfen.
  • Gesamte Werbung einschließlich Blickfang, Erläuterungen und Bestellablauf auswerten.
  • Unterlassungsumfang, Kostenausschlüsse und Hinweise auf Rechtsmissbrauch getrennt beurteilen.

Worauf es rechtlich ankommt

Nicht jeder Fehler führt zu einem Erstattungsanspruch auf Abmahnkosten. § 13 UWG enthält besondere Ausschlüsse für bestimmte Abmahnungen durch Mitbewerber. Diese sind weder eine allgemeine Kostenfreiheit für kleine Unternehmen noch ein Freibrief für die beanstandete Handlung.

Beispiel aus einer typischen Fallkonstellation

Ein Unternehmen bewirbt ein Produkt mit einem Testergebnis, ohne Fundstelle oder getestete Ausführung ausreichend kenntlich zu machen. Neben der Anzeige sind Verpackung, Shop und Händlerunterlagen einzubeziehen.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

Vollständige Werbemittel, Screenshots, Wettbewerberdaten, Nachweise zur Werbeaussage und verwendete AGB.

Beratung und weiteres Vorgehen

horak. Rechtsanwälte, Fachanwälte und Patentanwälte beraten Unternehmen, Selbstständige und Organisationen bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen. Nach Prüfung des Sachverhalts besprechen wir Handlungsoptionen, Fristen und Kosten. Hannover ist unser Hauptsitz; die Beratung erfolgt bundesweit und an unseren Standorten.

Anfrage zur Abmahnung senden · 0511 357 356-0

Vertiefende Informationen

Erste Schritte · Unterlassungserklärung · Gerichtliche Verfahren

Rechtsgrundlage: Amtlicher Gesetzestext. Bearbeitungsstand: 8. November 2026. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach dem Einzelfall.