Startseite / Abmahnungen im Überblick

Datenschutzvorwürfe können von Betroffenen, Verbänden oder Mitbewerbern erhoben werden. Daneben bestehen eigenständige Verfahren der Datenschutzaufsicht. Anspruchsgrundlage und Befugnisse unterscheiden sich.

Was wir für Sie prüfen

  • Absender, Anspruchsberechtigung und konkret betroffene Verarbeitung bestimmen.
  • Rechtsgrundlage, Informationspflichten, Einwilligung und tatsächliche technische Abläufe abgleichen.
  • Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz jeweils eigenständig prüfen.

Worauf es rechtlich ankommt

Eine Beanstandung der Aufsichtsbehörde ist keine private wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Auch ein behaupteter DSGVO-Verstoß begründet nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Bei Cookies und Tracking sind zusätzlich die Vorgaben zum Zugriff auf Endgeräte zu berücksichtigen.

Beispiel aus einer typischen Fallkonstellation

Ein Cookie-Banner zeigt eine Ablehnungsoption, lädt aber bereits vorher Werbetechnologien. Maßgeblich sind nicht nur der Text und die Optik, sondern die tatsächlich ausgelösten Datenflüsse.

Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung

Abmahnschreiben, Datenschutzhinweise, Einwilligungsprotokolle, technische Einbindung, Dienstleisterverträge und betroffene Verarbeitung.

Beratung und weiteres Vorgehen

horak. Rechtsanwälte, Fachanwälte und Patentanwälte beraten Unternehmen, Selbstständige und Organisationen bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen. Nach Prüfung des Sachverhalts besprechen wir Handlungsoptionen, Fristen und Kosten. Hannover ist unser Hauptsitz; die Beratung erfolgt bundesweit und an unseren Standorten.

Anfrage zur Abmahnung senden · 0511 357 356-0

Vertiefende Informationen

Erste Schritte · Unterlassungserklärung · Gerichtliche Verfahren

Rechtsgrundlage: Amtlicher Gesetzestext. Bearbeitungsstand: 8. November 2026. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach dem Einzelfall.