Startseite / Abmahnungen im Überblick
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung beanstandet eine konkrete Pflichtverletzung und warnt vor Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis. Sie folgt anderen Regeln als eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Wettbewerbsrecht.
Was wir für Sie prüfen
- Vertragspflicht, Vorfall, Zeitpunkt und vorhandene Beweismittel prüfen.
- Beanstandung und erwartetes künftiges Verhalten eindeutig formulieren.
- Verhältnismäßigkeit, Wiederholungsfall und eine mögliche spätere Kündigung getrennt bewerten.
Worauf es rechtlich ankommt
Es gibt keine allgemeine Regel, nach der vor einer Kündigung stets drei Abmahnungen erforderlich wären. Je nach Pflichtverletzung kann eine Abmahnung erforderlich oder ausnahmsweise entbehrlich sein. Unberechtigte Abmahnungen können zu Streit über ihre Entfernung aus der Personalakte führen.
Beispiel aus einer typischen Fallkonstellation
Ein Beschäftigter missachtet wiederholt eine dokumentierte Sicherheitsanweisung. Entscheidend sind die konkrete Anweisung, deren Bekanntgabe, der nachweisbare Verstoß und eine sachlich passende Warnung.
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung
Arbeitsvertrag, relevante Anweisungen, Vorfallsprotokolle, Zeugennamen, frühere Schreiben und betriebliche Regelungen.
Beratung und weiteres Vorgehen
horak. Rechtsanwälte, Fachanwälte und Patentanwälte beraten Unternehmen, Selbstständige und Organisationen bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen. Nach Prüfung des Sachverhalts besprechen wir Handlungsoptionen, Fristen und Kosten. Hannover ist unser Hauptsitz; die Beratung erfolgt bundesweit und an unseren Standorten.
Anfrage zur Abmahnung senden · 0511 357 356-0
Vertiefende Informationen
Erste Schritte · Unterlassungserklärung · Gerichtliche Verfahren
Rechtsgrundlage: Amtlicher Gesetzestext. Bearbeitungsstand: 8. November 2026. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach dem Einzelfall.