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Eine Schutzschrift ist vorbeugender Vortrag für den Fall eines erwarteten Eilantrags. Sie soll dem Gericht die Sicht der möglichen Gegenseite zugänglich machen, bevor ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.

Prüfung und Handlungsoptionen

Zu prüfen sind Anspruch, mögliche Antragsteller, zuständige Gerichte, drohende Anträge und die relevanten Gegenbelege. Eine Schutzschrift verhindert eine Verfügung nicht automatisch und ersetzt die Reaktion auf bereits zugestellte Gerichtspost nicht.

Praktische Umsetzung

Bei IP- und Wettbewerbsstreitigkeiten wird die Schutzschrift regelmäßig im zentralen elektronischen Schutzschriftenregister hinterlegt. Die anwaltliche Einreichung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Entscheidend ist ein gezielter, nachvollziehbarer Vortrag, nicht eine möglichst große Menge an Anlagen.

Unterlagen und Beratung

Bitte halten Sie Abmahnung, bisherige Erklärungen, Gerichtspost, Belege und eine Chronologie bereit. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte und die Vergütungsgrundlage.

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