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Nach einer Unterlassungserklärung können erneut veröffentlichte Angebote oder unzureichend bereinigte Vertriebskanäle eine Vertragsstrafenforderung auslösen.
Prüfung und Handlungsoptionen
Vertragsinhalt, Zugang und Annahme, konkrete Zuwiderhandlung, Verschulden und Höhe der Forderung sind einzeln zu prüfen. Mehrere Fundstellen sind nicht automatisch ebenso viele selbstständige Vertragsstrafen.
Praktische Umsetzung
Ein Umsetzungsplan sollte Website, Plattformen, Produktfeeds, Mitarbeiter und gegebenenfalls Vertriebspartner erfassen. Bei einer neuen Forderung werden technische Abläufe und bereits veranlasste Maßnahmen dokumentiert. Besondere Begrenzungen nach § 13a UWG gelten nur im gesetzlichen Anwendungsbereich.
Unterlagen und Beratung
Bitte halten Sie Abmahnung, bisherige Erklärungen, Gerichtspost, Belege und eine Chronologie bereit. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte und die Vergütungsgrundlage.
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