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Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Regelung. Für die endgültige Klärung können ein Hauptsacheverfahren, ein Vergleich oder eine sachgerecht formulierte Abschlusserklärung in Betracht kommen.

Prüfung und Handlungsoptionen

Die Hauptsacheklage kann Unterlassung und – je nach Sachverhalt – Auskunft oder Zahlung betreffen. Bei einem unberechtigt erhobenen Anspruch kann eine negative Feststellungsklage zu prüfen sein. Zuständigkeit, Rechtsschutzinteresse und Kostenrisiko müssen vorab geklärt werden.

Praktische Umsetzung

Ein gerichtliches Unterlassungsgebot wird über gerichtliche Ordnungsmittel durchgesetzt; das ist von einer vertraglichen Strafzahlung an den Gläubiger zu unterscheiden. Die Einhaltung des Titels kann organisatorische Maßnahmen und die Einwirkung auf Dritte erfordern. Eine Abschlusserklärung darf nicht mit einer bloßen Empfangsbestätigung verwechselt werden.

Unterlagen und Beratung

Bitte halten Sie Abmahnung, bisherige Erklärungen, Gerichtspost, Belege und eine Chronologie bereit. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte und die Vergütungsgrundlage.

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