Rasch Rechtsanwälte mahnen Titel der Musikgruppe Unheilig ab. Gefordert wird eine Standardunterlassungserklärung ohne echten Fallbezug, der Abschluss eines Vergleichvertrages über den derzeit typischen Betrag von 1200 EUR unter Einhaltung einer ca. 3-Wochen Frist.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten. Um mithin auf derartige Abmahnungen angemessen zu reagieren, bitten wir Sie, uns Ihre Abmahnung zukommen zu lassen oder uns anzurufen:

Tel: 0511/590910/30

Fax:0511/590910/55

eMail: info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ brutto. Bitte besuchen Sie auch: http://www.abmahnungabwehren.de

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