Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg versendet urheberrechtliche Abmahnungen betreffend des Musikwerkes “Channel Orange” des Künstlers Frank Ocean.

Mit den Abmahnschreiben wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und auch eine Vergleichszahlung in Höhe von 1.200,- Euro.

Mit diesen 1200,- Euro sollen sodann die aus dem Aufwendungs- und Schadensersatz resultierenden Zalungsansprüche erledigt werden können.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

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