Die Savoy Film GmbH mahnt über die Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang geschützte Inhalte in Form eines Filmwerks öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen.

In den Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrages gefordert.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

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