Die Werbung mit einem ähnlichen Doppelgänger von Jogi Löw verletzt die Persöhnlichkeitsrechte des echten ehemaligen Bundestrainers

Die Bildnisse des Doppelgängers sind als Bildnisse des Antragstellers anzusehen. Auf den Grad der Ähnlichkeit der beiden Personen und somit auf die von der Antragsgegnerin im Einzelnen aufgeführten Unterschiede im äußeren Erscheinungsbild beider und hinsichtlich ihrer Sprachgewohnheiten kommt es im Read More