Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet weiterhin Abmahnungen. Unter anderem betreffen diese Abmahnschreiben an Internetanschlussinhaber das illegale Anbieten von geschützten Werken in Tauschbörsen, bezüglich des Film “Carjacked“.

Der Film soll Dritten zum Herunterladen angeboten worden sein. Damit würde man das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Urhebers verletzen und Unterlassung und Aufwendungs- sowie Schadensersatz schulden.

Der Inhaber des Internetanschlusses wird daher auch dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalierten Betrag in Höhe von 956,- Euro zu bezahlen.

Im Allgemeinen erscheint es nicht empfehlenswert,die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unmodifiziert abzugeben. Andererseits besteht grundsätzlich eine Antwortpflicht des Abgemahnten.

Damit Sie wissen, wie Sie auf Abmahnungen dieser Art angemessen reagieren,lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an:

Tel:0511/357356-0 Fax:0511/357356-29

eMail:info@abmahnungsrechte.de

Wir helfen Ihnen in jedem Fall! Ab 89€ netto. Bitte besuchen Sie auch:

http://www.abmahnungabwehren.de

http://www.iprecht.de

http://www.bwlh.de

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