Unterlassungsschuldner ist auch nach einstweiliger Verfügung zum Rückruf des Produkts bzw. zur Aufforderung an selbständige Abnehmer, die angegriffene Ausführungsform vorläufig nicht weiter zu vertreiben, verpflichtet
Der Unterlassungsschuldner ist auch nach einstweiliger Verfügung zum Rückruf des Produkts bzw. zur Aufforderung an selbständige Abnehmer, die angegriffene Ausführungsform vorläufig nicht weiter zu vertreiben, verpflichtet BGH BESCHLUSS I ZB 19/19 vom 17. Oktober 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren … beschlossen: Read More